«Dreckasylant» ist keine Rassendiskriminierung
BGer – Die Ausdrücke «Sauausländer» und «Dreckasylant» stellen nach Ansicht des Bundesgerichts keine Rassendiskriminierung dar, sondern nur eine Beschimpfung. Das gilt laut Gericht selbst dann, wenn «Sau-» oder «Dreck-» in Verbindung mit einer Nationalität verwendet werden. (Urteil 6B_715/2012)
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