Drogengeschäfte verschwiegen – Einbürgerung zu Recht aufgehoben
BGer – Ein gebürtiger Montegriner verliert seinen Schweizer Pass, weil er sich gegenüber den Einbürgerungsbehörden nicht als Drogendealer geoutet hat. Der Mann hatte sich vor Bundesgericht erfolglos auf das Recht berufen, sich nicht selber belasten zu müssen. (Urteil 1C_835/2013)
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