Neue Rechtsgrundlagen für Zoll- und Polizeikooperationszentren
Der Bund kann künftig Vereinbarungen mit den Kantonen abschliessen, um den Betrieb von Kooperationszentren für Polizei und Zoll an der Landesgrenze zu regeln. Die entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes wird am 1. August 2014 in Kraft treten. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 2. April 2014 beschlossen.
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