Jusletter

Beleg für Interesse am Schiesswesen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
  • Zitiervorschlag: Jurius, Beleg für Interesse am Schiesswesen, in: Jusletter 28. April 2014
BVGer – Wer sein Sturmgewehr nach Abschluss der Dienstpflicht behalten will, muss sein Interesse am Schiesswesen im Schiessbüchlein nachweisen können. Ein Obligatorisches Programm und ein Feldschiessen sind dabei gleichwertig, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. (Urteil A-7067/2013)

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