Jusletter

Lehrling darf Zivildienst kein zweites Mal verschieben

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Öffentliches Dienstrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Lehrling darf Zivildienst kein zweites Mal verschieben, in: Jusletter 5. Mai 2014
BVGer – 26 Tage Zivildienst während der Berufslehre bringen einen Lehrling nicht in eine Notsituation. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es sei zumutbar, die verpassten Lerninhalte und die Praxis im Lehrbetrieb nachzuholen. (Urteil B-997/2014)

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