Asbestklage wegen Urteils des Europäischen Gerichtshofs sistiert
BGer – Das Bundesgericht will abwarten, bis das schweizerische Verjährungsrecht bezüglich Personenschäden geändert ist, bevor es eine Beschwerde von Erben eines Asbestopfers behandelt. (Urteil 4A_554/2013)
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