Ehemaliger CS-Mitarbeiter kämpft um Kopien der US-Datenlieferung
BGer – Die Credit Suisse verweigert einem ehemaligen Mitarbeiter eine Kopie von Dokumenten, die ihn betreffen und den US-Behörden übermittelt worden waren. Alle Vorinstanzen haben dem Angestellten Recht gegeben. Der Fall liegt nun beim Bundesgericht. (Urteil 4A_215/2014)
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