Keine Besteuerung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken
Juristische Personen mit ideellen Zwecken sollen künftig nicht besteuert werden, sofern ihr Gewinn 20‘000 Franken oder weniger beträgt. Die Freigrenze gilt für alle juristischen Personen, deren Gewinn- und Kapitalverwendung ausschliesslich einem ideellen Zweck gewidmet sind. Der Bundesrat hat am 6. Juni 2014 den Ergebnisbericht zur Vernehmlassungsvorlage zur Kenntnis genommen und eine entsprechende Botschaft verabschiedet.
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