Tattoo eines rechtsextremen Symbols kein Grund für Untauglichkeit
BVGer – Einem jungen Tessiner hat die Armee keine Waffe anvertrauen wollen und ihn damit für dienstuntauglich erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht sieht in der Gesinnung des Mannes kein Sicherheitsproblem und hat seine Beschwerde gutgeheissen. (Urteil A-5028/2013)
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