Sicherheitsmassnahmen für Schutzpersonen des Bundes
Sicherheitsmassnahmen zugunsten von Schutzpersonen des Bundes können im Einzelfall auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt getroffen werden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2014 beschlossen, diese Praxis in der Verordnung über das Sicherheitswesen in Bundesverantwortung (VSB) zu verankern.
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