Entschädigung für menschenrechtswidrige Haftbedingungen
BGer – Der Kanton Waadt muss einen Straftäter für die erlittenen menschenrechtswidrigen Haftbedingungen finanziell entschädigen. Die blosse Feststellung, dass die rund zehntägige Unterbringung in einer fensterlosen und dauerbeleuchteten Zelle eines Polizeigefängnisses widerrechtlich war, genügt nicht als Wiedergutmachung. (Urteil 6B_17/2014)
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