Freiheitsstrafe für Physiotherapeuten bestätigt
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines 41-jährigen Mannes ab, der im August 2009 seiner schwangeren Freundin das Genick gebrochen hat. Der Angeklagte hat einen Freispruch beantragt. Seiner Ansicht nach führte ein Unfall zum Tod der Partnerin. (Urteil 6B_1048/2013)
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