Beschwerde von Zürcher Fackelwerfer gutgeheissen
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Mannes gut, der 2011 bei einem Spiel des FC Zürich eine Seenotfackel unter GC-Fans geschleudert hatte. Es weist die Sache zu neuem Entscheid zurück ans Zürcher Obergericht. (Urteil 6B_772/2013)
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