FINMA verlangt Prämienrückzahlungen bei Groupe Mutuel
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA stellte im Krankenzusatzversicherungsgeschäft der Groupe Mutuel den Einsatz nicht genehmigter Prämien fest. Betroffen sind zahlreiche Versicherungsverträge, die Arbeitnehmende über Rahmenverträge ihrer Arbeitgeber bei Groupe Mutuel abgeschlossen haben. Groupe Mutuel verrechnete sowohl zu hohe wie auch zu tiefe Prämien. Die FINMA verlangte eine umgehende Korrektur und klärt die Umstände in einem laufenden Enforcement-Verfahren ab.
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