Rapatriement d'enfants
EGMR – Eine Schweizerin hat gemeinsam mit ihren Kindern gegen den Willen des französischen Vaters Frankreich verlassen und ist in die Schweiz zurückgekehrt. Auch wenn der neue Wohnort der Frau in der Nähe der französischen Grenze liegt und somit nicht weit vom Vater entfernt ist, handelt es sich nach dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hierbei um Kindesentführung. (Urteil 3592/08) (sk)
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