Strafverfahren gegen Christoph Blocher
BGer – Die Zürcher Staatsanwaltschaft darf für ihre Strafuntersuchung gegen Christoph Blocher die im März 2012 bei ihm beschlagnahmte Korrespondenz mit der «Weltwoche» nicht verwenden. Die Dokumente unterliegen dem journalistischen Quellenschutz und dürfen deshalb nicht entsiegelt werden. Die Hausdurchsuchungen als solche waren aber zulässig. (Urteile 1B_420/2013, 1B_424/2013, 1B_436/2013)
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