Verstoss gegen Arbeitsrecht auf der Zürichsee-Fähre
BVGer – Mehrere Arbeitsunterbrüche von fünf bis zehn Minuten, die sich aufgrund der Eigenheit des Fährbetriebs zwischen Horgen und Meilen ergeben, können nicht eine Pause von 20 Minuten ersetzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil A-309/2014)
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