WEKO bestätigt Praxis in Sachen Online-Handel
Mit Verfügung vom 30. Juni 2014 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) ihre Untersuchung gegen die Jura Elektroapparate AG (Jura) abgeschlossen. Die WEKO genehmigt eine einvernehmliche Regelung, in der sich Jura verpflichtet, ihren Vertriebspartnern den Verkauf über das Internet prinzipiell zu gestatten. Im Übrigen hat die WEKO die Untersuchung gegen Jura eingestellt.
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