Sauna-Club muss Mehrwertsteuer nachzahlen
BVGer – Ein Sauna-Club hat nicht Buch über die Honorare der dort arbeitenden Prostituierten geführt. Deshalb hat die Eidgenössische Steuerverwaltung die Einnahmen schätzen müssen. (Urteile A-589/2014 und A-565/2014)
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