Anpassung der Verjährungsfristen für Steuerdelikte
Eine Änderung der Verjährungsregeln hat dazu geführt, dass den Behörden weniger Zeit für die Verfolgung von Delikten zur Verfügung stand. Das Parlament hat darum zuerst die Verjährungsfristen im Strafgesetzbuch und nun auch jene im Steuerstrafrecht verlängert. Eine Ausnahme machten die Räte bei der Steuerhinterziehung.
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