Asylunterkunft in Zürich-Seebach
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Anwohnern der Frohbühlstrasse gegen den Bau einer Container-Siedlung für Asylbewerber in Zürich-Seebach abgewiesen. Der Bedarf nach Wohnungen sei ausgewiesen und die Lärmimmissionen durch Schallschutzmassnahmen begrenzbar. (Urteile 1C_704/2013 und 1C_742/2013)
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