Keine Gegendarstellung für Abtreibungskritiker
BGer – Die Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) hat kein Recht auf eine Gegendarstellung in der Wochenzeitung «Zeit», hat das Bundesgericht entschieden. Eine Journalistin hatte sich als ungewollt Schwangere ausgegeben und sich von der SHMK beraten lassen. (Urteil 5A_474/2014 und 5A_475/2014)
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