Sexualstraftäter aus J+S-Kursen ausgeschlossen
BVGer – Das Bundesamt für Sport (BASPO) hat einem wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilten Mann die Anerkennung als Jugend+Sport-Kader entzogen und ihm den Besuch von entsprechenden Aus- und Weiterbildungen verboten. Eine Beschwerde gegen die Verfügung hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. (Urteil A-3692/2014)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare