Finanzdienstleistungsgesetz und Finanzinstitutsgesetz
Der Bundesrat hat am 13. März 2015 von den Ergebnissen der Vernehmlassung zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) Kenntnis genommen. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, insbesondere bei der Rechtsdurchsetzung verschiedene Anpassungen vorzunehmen und bis Ende 2015 eine Botschaft auszuarbeiten.
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