Facebook-Post: Freundeskreis ist nicht «Bevölkerung»
BGer – Eine Drohung gegenüber Facebook-Freunden kann nicht als «Schreckung der Bevölkerung» bestraft werden. Der Freundes- und Bekanntenkreis im realen oder virtuellen Leben gilt nicht als «Bevölkerung». Das Bundesgericht hebt die Verurteilung eines Mannes durch das Obergericht des Kantons Zürich auf. (Urteil 6B_256/2014)
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