Fallpauschale für Kinderspital
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Kinderspital Zürich die Kosten für Forschung und Lehre nicht ausreichend transparent gemacht hat. Deshalb hat es den vom Zürcher Regierungsrat festgelegten Basisfallwert für den stationären Bereich aufgehoben. (Urteil C-6392/2014)
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