Sanction trop lourde pour un salon de massages
BGer – Das Bundesgericht hat entschieden, dass die von der Genfer Justiz angeordnete Schliessung eines Massagesalons, welcher eine Arbeiterin ohne Arbeitsbewilligung eingestellt hatte, nicht verhältnismässig sei. Es hat festgelegt, dass die zusätzlich auferlegte Busse von CHF 3‘000 Strafe genug sei. (Urteil 2C_793/2014) (sts)
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