Gerichtsgebühr zu hoch
BGer – Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt hat mit der Erhebung einer Gerichtsgebühr von 11’000 Franken einem mittellosen Mann das Beschreiten des Rechtswegs «ungebührlich erschwert». Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Verurteilten gutgeheissen. (Urteil 6B_307/2014)
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