Anforderungen an Länder- und Alltagswissenstests
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem zur Publikation bestimmten Urteil die vom Staatssekretariat für Migration (SEM) aktuell namentlich bei tibetischen Asylsuchenden eingesetzten «Länder- und Alltagswissenstests» untersucht. Darin kommt das Gericht zum Schluss, dass diese Tests für die Abklärung der Herkunft von asylsuchenden Personen grundsätzlich eingesetzt werden können, sofern sie den Anforderungen an das rechtliche Gehör und der Untersuchungspflicht genügen. (Urteil E-3361/2014)
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