Luzerner Kiesunternehmer muss definitiv ins Gefängnis
BGer – Ein wegen Vermögensdelikten und Urkundenfälschungen im Umfang von 7,9 Millionen Franken verurteilter Luzerner Kiesunternehmer muss definitiv ins Gefängnis. Der Prozess gegen den 55-Jährigen wird nicht neu aufgerollt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. (Urteil 6B_1203/2014)
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