Syrischer Kurde darf nach Italien zurückgeschafft werden
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die Schweiz einen Kurden aus Syrien aufgrund des Dublin-Abkommens trotz seiner psychischen Probleme nach Italien zurückschicken darf. Dort wurde der Mann im Januar 2013 registriert. (Urteil 39350/13)
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