Beschwerden von Belgien und Sabena-Konkursmasse abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Staates Belgien und zweier belgischer Gesellschaften gegen die verweigerte Zulassung ihrer Forderungen im Kollokationsplan der SAirGroup und der SAirLines in Nachlassliquidation (i.N.) ab. Ebenfalls abgewiesen hat das Bundesgericht die Beschwerde der Konkursmasse der Sabena gegen die SAirLines i.N. (Urteile 5A_491/2013 und 5A_924/2012)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare