Rechtshilfe an Italien
BStGer – Nach dem mutmasslichen Chef eines Goldschmuggelrings zwischen Italien und der Schweiz kommt auch dessen ebenfalls in der Schweiz ansässige Sohn in die Mühlen der Justiz. Das Bundesstrafgericht hat entschieden, dass Bankunterlagen des Juniors an das südliche Nachbarland weitergegeben werden dürfen. (Urteil RR.2015.69)
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