Nutzungseinschränkung bestätigt
BGer – Kinder bis zwölf Jahre dürfen sich in der ehemaligen Arbeitersiedlung «Elsässli» in Derendingen SO auf vier Grundstücken nicht mehr auf den Rasenflächen aufhalten. Diese und weitere Einschränkungen der Nutzungsrechte wegen hoher Konzentrationen an krebserregenden Stoffen im Boden hat das Bundesgericht bestätigt. (Urteil 1C_609/2014)
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