Empfangsgebühr: Keine Rückzahlung der Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer auf der Empfangsgebühr wird nicht rückwirkend zurückbezahlt. Zu diesem Schluss kommt das BAKOM, das gemeinsam mit der ESTV die Konsequenzen des Bundesgerichtsurteils analysiert hat, wonach die Gebührenzahlenden keine Mehrwertsteuer auf der Empfangsgebühr bezahlen müssen.
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