Persönlichkeitsschutz und höchstpersönliche Rechte bei Kindern mit einer Geschlechtsvariante (DSD)
Der Beitrag setzt sich mit operativ-geschlechtszuweisenden bzw. geschlechtsverändernden Eingriffen am Kleinkind auseinander. Betroffen sind Kinder mit einer angeborenen Variante der biologischen Geschlechtsentwicklung (DSD/VSD); der Begriff der ‹Intersexualität› wird vermieden. Im Rahmen der rechtlichen Beurteilung dieser irreversiblen Eingriffe in die Persönlichkeit des Kindes sind insbesondere die medizinisch-wissenschaftliche Beurteilung der Integritätseingriffe und die rechtlichen Grundlagen zum Persönlichkeitsschutz des (urteilsunfähigen) Kindes und seiner gesetzlichen Vertretung von Bedeutung. Der Beitrag schliesst mit einem Ausblick.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- A. Vorbemerkungen
- B. Begriffe
- 1. Geschlechtsdifferenzierung
- 2. DSD oder VSD?
- 3. Geburtsgebrechen
- C. Wissenschaft
- 1. Offene Fragen
- 2. Antworten im wissenschaftlichen Diskurs
- D. Rahmen für eine Entscheidfindung
- E. Urteilsfähigkeit
- II. Rechtsquellen
- A. Vorbemerkungen und Einleitung
- B. Internationale Rechtsquellen (Kurzhinweis)
- C. Nationale Rechtsquellen
- 1. Öffentliches Recht
- 2. Privatrecht
- 3. Das Recht auf den Namen im Besonderen
- a) Vorbemerkung
- b) Personenstandsrecht
- c) Forderung nach einer flexiblen Praxis der Zivilstandsbehörden
- 4. Zwischenergebnis
- III. Medizinrechtlicher Kontext
- A. Einleitung
- B. Relevanz für DSD
- IV. Medizinische Praxis bei Kindern mit einer Geschlechtsvariante
- A. Übersicht
- B. Verhältnismässigkeit
- C. Aussen- und Innenverhältnis
- D. Heilbehandlung
- 1. Begriff
- 2. Heilbehandlung von urteilsunfähigen Kindern
- 3. Prüfungsschema
- 4. Therapeutischer Zweck einer Heilbehandlung
- a) Die Bedeutung von medizinischen Leitlinien
- b) Dringlichkeit und Notwendigkeit des medizinischen Eingriffs im Besonderen
- c) Variante der Geschlechtsentwicklung als psychosozialer Notfall?
- d) Fazit
- E. Zwischenergebnis in Form von Thesen
- V. Reichweite der elterlichen Einwilligung im Rahmen einer Heilbehandlung oder eines Heilversuches
- A. Einwilligung der Eltern
- B. Prüfungsschema
- C. Zwischenergebnis
- 1. Einwilligung bei bestimmten Fallkonstellationen
- 2. Beiziehen einer Drittinstanz
- D. Zwischenergebnis
- VI. Exkurs: Höchstpersönliche Rechte
- VII. Ergebnisse und Ausblick
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