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Persönlichkeitsschutz und höchstpersönliche Rechte bei Kindern mit einer Geschlechtsvariante (DSD)

Mirjam Werlen
Mirjam Werlen
Beitragsarten:

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Rechtsgebiete:

Gesundheitsrecht, Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte

Zitiervorschlag: Mirjam Werlen, Persönlichkeitsschutz und höchstpersönliche Rechte bei Kindern mit einer Geschlechtsvariante (DSD), in: Jusletter 812

Der Beitrag setzt sich mit operativ-geschlechtszuweisenden bzw. geschlechtsverändernden Eingriffen am Kleinkind auseinander. Betroffen sind Kinder mit einer angeborenen Variante der biologischen Geschlechtsentwicklung (DSD/VSD); der Begriff der ‹Intersexualität› wird vermieden. Im Rahmen der rechtlichen Beurteilung dieser irreversiblen Eingriffe in die Persönlichkeit des Kindes sind insbesondere die medizinisch-wissenschaftliche Beurteilung der Integritätseingriffe und die rechtlichen Grundlagen zum Persönlichkeitsschutz des (urteilsunfähigen) Kindes und seiner gesetzlichen Vertretung von Bedeutung. Der Beitrag schliesst mit einem Ausblick.


Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
    • A. Vorbemerkungen
    • B. Begriffe
      • 1. Geschlechtsdifferenzierung
      • 2. DSD oder VSD?
      • 3. Geburtsgebrechen
    • C. Wissenschaft
      • 1. Offene Fragen
      • 2. Antworten im wissenschaftlichen Diskurs
    • D. Rahmen für eine Entscheidfindung
    • E. Urteilsfähigkeit
  • II. Rechtsquellen
    • A. Vorbemerkungen und Einleitung
    • B. Internationale Rechtsquellen (Kurzhinweis)
    • C. Nationale Rechtsquellen
      • 1. Öffentliches Recht
      • 2. Privatrecht
      • 3. Das Recht auf den Namen im Besonderen
        • a) Vorbemerkung
        • b) Personenstandsrecht
        • c) Forderung nach einer flexiblen Praxis der Zivilstandsbehörden
      • 4. Zwischenergebnis
  • III. Medizinrechtlicher Kontext
    • A. Einleitung
    • B. Relevanz für DSD
  • IV. Medizinische Praxis bei Kindern mit einer Geschlechtsvariante
    • A. Übersicht
    • B. Verhältnismässigkeit
    • C. Aussen- und Innenverhältnis
    • D. Heilbehandlung
      • 1. Begriff
      • 2. Heilbehandlung von urteilsunfähigen Kindern
      • 3. Prüfungsschema
      • 4. Therapeutischer Zweck einer Heilbehandlung
        • a) Die Bedeutung von medizinischen Leitlinien
        • b) Dringlichkeit und Notwendigkeit des medizinischen Eingriffs im Besonderen
        • c) Variante der Geschlechtsentwicklung als psychosozialer Notfall?
        • d) Fazit
    • E. Zwischenergebnis in Form von Thesen
  • V. Reichweite der elterlichen Einwilligung im Rahmen einer Heilbehandlung oder eines Heilversuches
    • A. Einwilligung der Eltern
    • B. Prüfungsschema
    • C. Zwischenergebnis
      • 1. Einwilligung bei bestimmten Fallkonstellationen
      • 2. Beiziehen einer Drittinstanz
    • D. Zwischenergebnis
  • VI. Exkurs: Höchstpersönliche Rechte
  • VII. Ergebnisse und Ausblick
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