Entschädigung wegen unrechtmässiger Ausschreibung zur Verhaftung
BGer – Das Bundesgericht hat einem säumigen Unterhaltszahlenden Genugtuung und Entschädigung zugesprochen. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach AG hatte den Mann aufgrund einer Strafanzeige der Ehefrau zur Verhaftung ausgeschrieben, ohne irgendwelche polizeiliche Abklärungen zu tätigen. (Urteil 6B_576/2015)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare