Aargau muss Verfahren gegen Klinik führen
BStGer – Die Aargauer Staatsanwaltschaft muss gegen ihren Willen ein Strafverfahren im Zusammenhang zur Bluttat mit fünf Toten in Würenlingen (AG) führen. Das entschied das Bundesstrafgericht. (Urteil BG.2015.37)
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