Achtjährige Haftstrafe für Mörder bestätigt
BGer – Es bleibt bei einer achtjährigen Haftstrafe für den Mittäter im Mordfall Dulliken (SO) von 1993. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verurteilten abgewiesen. Zusammen mit einem Landsmann hatte der Serbe einen damals 80-Jährigen geschlagen und so geknebelt, dass dieser erstickte. (Urteil 6B_342/2015)
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