Kein Strafverfahren gegen «Blick»-Journalisten wegen übler Nachrede
BGer – Der «Blick» hat korrekt über einen ehemaligen Wirtschaftsprofessor der Uni Zürich berichtet, der eine Frau sexuell belästigt hatte. Das hat das Bundesgericht entschieden. Gegen den Journalisten und den zuständigen Bildredaktor gibt es folglich kein Verfahren. (Urteil 6B_1242/2014) (sl)
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