Erhöhung der CO2-Abgabe
BVGer – Die Erhöhung der CO2-Abgabe per 1. Januar 2014 ist rechtmässig erfolgt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 21. Oktober 2015 entschieden. Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Verordnung des Bundesrates, auf die sich die Erhöhung stützt, auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruht und dass der Bundesrat seinem Entscheid zu Recht die CO2-Statistik zu Grunde gelegt hat. (Urteil A-3874/2014)
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