Notfallbehandlung im Ausland
BGer – Eine in der Schweiz lebende und hier krankenversicherte Frau muss 20 Prozent der Kosten einer notfallmässigen Spitalbehandlung in Frankreich selbst bezahlen. Das Bundesgericht hat den entsprechenden Entscheid des Aargauer Versicherungsgerichts bestätigt. (Urteil 9C_209/2015)
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