Entschädigung von Asbestopfern
BGer – Das Bundesgericht heisst das Revisionsgesuch zu den Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen der Töchter eines Asbestopfers gut. Der Fall wird zu neuem Entscheid an das Arbeitsgericht Baden zurückgewiesen. Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz 2014 wegen der Verjährungsproblematik bei Asbestfällen gerügt hatte, muss bei der Neubeurteilung des Falles die Verjährung unberücksichtigt bleiben. (Urteil 4F_15/2014)
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