Konzessionsabgaben für die Nutzung öffentlichen Grund und Bodens durch elektrische Leitungen
Viele Gemeinwesen erheben eine Konzessionsabgabe für die Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens durch elektrische Leitungen. Das Bundesgericht hat in jüngerer Zeit zu diesem Thema Urteile erlassen. Der Beitrag zeigt auf, welche Punkte es aus Sicht des Gemeinwesens und aus Sicht des Netzbetreibers zu beachten gilt, damit die Konzessionsabgabe rechtsgültig vom Netzbetreiber erhoben und von diesem auf seine Kunden überwälzt werden darf.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Voraussetzungen für die Erhebung der Konzessionsabgabe im Allgemeinen
- C. Die Höhe der Konzessionsabgabe im Besonderen
- D. Überwälzung der Konzessionsabgabe vom Netzbetreiber an Endverbraucher
- E. Fazit
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