Whistleblowing
BGer – Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Eidgenössischen Finanzkontrolle nicht eingetreten. Diese hatte einen Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen, gemäss welchem sie ihre Whistleblowing-Datensammlung beim dem Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) anmelden muss. (Ureil 1C_66/2015)
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