Trauma bei Polizist nach Sichtung von Kinderpornographie
BGer – Eine posttraumatische Belastungsstörung bei einem Zürcher Stadtpolizisten als Folge ständiger Visionierungen von Kinderpornographie und Gewaltdarstellungen gilt nicht als Berufskrankheit. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Es könne kein überwiegender Zusammenhang zwischen Krankheit und Beruf belegt werden. (Urteil 8C_507/2015)
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