Abstimmung über Sanierung des Gotthard-Strassentunnels
BGer – Das Bundesgericht weist eine Beschwerde im Zusammenhang mit der kommenden Eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 über die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels ab, soweit es darauf eintritt. Die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten wird nicht verletzt. (Urteil 1C_60/2016)
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