Polizei durfte Wohnung des Waffenhändlers betreten
BGer – Die Kantonspolizei Bern durfte die Wohnung eines Waffenhändlers in Unterseen aufgrund einer Verfügung des Regierungsstatthalters betreten und Waffen sicherstellen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen, der sich gegen die Aktion im Oktober 2014 wehrte. (Urteil 1C_472/2015)
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