Sichtbarer Fortschritt
BGer – Auf dem Areal der ehemaligen Textilfabrik Raduner in Horn (TG) darf nach dem Brand im August 2015 der Brandschutt entfernt und die Sanierung des belasteten Bodens unter bestimmten Auflagen vorangetrieben werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Besitzers des angrenzenden Areals abgewiesen. (Urteil 1C_531/2015)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare