Automobilist muss Führerausweis wegen eines Vogels abgeben
BGer – Ein Autofahrer muss seinen Fahrausweis wegen eines Vogels abgeben. Das Bundesgericht hat einen mindestens zweijährigen Führerausweisentzug für einen Mann bestätigt, der versucht hatte, beim Fahren einen Vogel aus seinem Wagen zu verscheuchen. (Urteil 1C_656/2015)
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